Dieser Teil der ?NORM ist auf organische Werkstoffe bzw. aus diesen Werkstoffen hergestellte Anlagenteile, soweit sie in der Trinkwasserversorgung von der Gewinnungsanlage bis zur Entnahmestelle beim Verbraucher (Zapfstelle) mit Trinkwasser und Warmwasser in Berührung kommen, anzuwenden.
Organische Werkstoffe haben sich für den Bau und Betrieb von Anlagen im Trinkwasserbereich hinsichtlich ihrer technischen Eigenschaften und trinkwasser-hygienischen Unbedenklichkeit bew?hrt. Deshalb ben?tigen sie, soweit sie die Anforderungen dieser ?NORM erfüllen, keine zus?tzliche toxikologische Beurteilung.
Es dürfen nur Werkstoffe (zB Ausgangsstoffe, Hilfsstoffe) eingesetzt werden, die gem?? § 28 bzw. § 30 Lebensmittelgesetz 1975 (LMG 1975) zul?ssig sind und s?mtlichen einschl?gigen Verordnungen zum Lebensmittelgesetz 1975 entsprechen.
Aussagen über das technische Verhalten sowie über die Best?ndigkeit der Werkstoffe bei Kontakt mit Trinkwasser oder andere W?sser, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln k?nnen aufgrund dieser ?NORM nicht getroffen werden.
ANMERKUNG:
Die Frage der Vermehrung von Mikroorganismen auf der Werkstoffoberfl?che wird nicht behandelt, da es derzeit kein allgemein anerkanntes Prüfverfahren für diesen Parameter gibt. Für 2001 wird ein von der EU gef?rdertes Projekt vorbereitet, das die Entwicklung eines solchen Verfahrens zum Ziel hat. Nach Abschluss des Forschungsprojektes wird das Ergebnis in geeigneter Form im Zuge einer ?berarbeitung in die ?NORM eingearbeitet werden.
Für die Erlangung der ?VGW-Prüfmarke wird zus?tzlich zu den Prüfungen nach dieser ?NORM eine mikrobiologische Prüfung verlangt.