In dieser ?NORM wird festgelegt, welche Mess- und Regelger?te für B?der, die zur Desinfektion Chlorgas, Natriumhypochlorit, Kaliumhypochlorit, Lithiumhypochlorit oder Calciumhypochlorit einsetzen, für den einwandfreien Betrieb einer Badewasser-Aufbereitungsanlage erforderlich sind, und welchen Anforderungen sie entsprechen müssen. Diese ?NORM ist nur auf Anlagen anzuwenden, die der B?derhygieneverordnung unterliegen.
Für Anlagen, in denen zus?tzlich chlorith?ltige oder chlordioxidh?ltige Stoffe eingesetzt werden, müssen die Anforderungen noch festgelegt werden.
Die im Zusammenhang mit Chlorgas-Anlagen oder Ozonungsanlagen erforderlichen Messger?te sind ?NORM M 5879-1 bzw. ?NORM M 5878 zu entnehmen.