In dieser ?NORM sind technische Abnahmebedingungen für Senkrecht-St?nderbohrmaschinen mit NormaJgenauigkeit und üblichem Anwendungsbereich festgelegt. Die Abnahmebedingungen umfassen geometrische Prüfungen (Herstellungsgenauigkeit) und eine praktische Prüfung (Arbeitsgenauigkeit) der Maschine.
Nicht enthalten sind Prüfungen von Funktionen (Schwingungen, abnormale Ger?usche, Ruckgleiten bewegter Teile u. dgl.) und Maschinenkenndaten (Antriebsleistung, Geschwindigkeit, Vorschübe u. dgl.), da diese im allgemeinen vor der Genauigkeitsprüfung erfolgen.
Bei der Abnahme der Maschine ist es nicht immer erforderlich, s?mtliche in dieser ?NORM angegebenen Einzelprüfungen durchzuführen. Es steht dem Auftraggeber frei, im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer nur jene Prüfungen auszuw?hlen, die für ihn von Interesse sind. Falls erforderlich, k?nnen auch zus?tzliche Prüfungen vereinbart werden, doch sind diese bei der Bestellung festzulegen. !
Für die Prüfung des sicherheitstechnischen Zustandesj^er,Maschine ist die Maschinen-Sicherheitsverordnung, BGBl. Nr. 306/1994, das Arbeitnehmerinnenschutzgesetz ASchG, BGBl. Nr. 450/1994, und das Elektrotechnikgesetz, BGBl. Nr. 106/1993, in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.,
Die Prüfverfahren geben nur das Prüfprinzip und die empfohlenen, in den meisten Betrieben üblichen Prüfmittel an (siehe ISO 230-1 Anhang A). Andere Prüfverfahren mit gleicher Genauigkeit sind zul?ssig. Die in der Spalte ?Prüfanleitung" angegebenen Nummern beziehen sich auf die entsprechenden Abschnitte der ISO 230-1.
Allgemeine Beschreibungen und Benennungen der wichtigsten Hauptteile einer Senkrecht-St?nderbohrmaschine in den Sprachen Deutsch, Englisch, Franz?sisch, Ungarisch und Russisch sind in ?NORM M 9011 Beiblatt 1 enthalten.