"In der Lehrschweiserprufung sollen die praktischen und fachkundlichen Fahigkeiten unter Beweis gestellt werden, die zur Ausbildung und Beaufsichtigung von Schweisern erforderlich sind. Der Lehrschweiser ist berechtigt, auf seinem Fachgebiet Schweiser auszubilden. Die Richtlinie nennt die Voraussetzungen fur den Besuch des Lehrgangs und beschreibt den Ausbildungsgang und die Prufungsanforderungen. In einer Tabelle sind die Prufungsaufgaben zusammengefast."