Diese Internationale Norm legt die Anforderungen an galvanische Überzüge der intermetallischen Verbindung SnNi mit einer Zusammensetzung von etwa 65 % (m/m) Zinn und 35 % (m/m) Nickel fest. Sie gilt nicht für: a) Gewindeteile; b) Überzüge auf Blechen, Bändern oder Drähten in unverarbeiteter Form oder auf Gegenständen, die daraus hergestellt wurden; c) Überzüge auf Schraubenfedern; d) galvanische Beschichtung von Stählen mit einer Zugfestigkeit über 1000 MPa1) (oder entsprechender Härte), weil derartige Stähle zu Wasserstoffversprödung (siehe 8.2) neigen.