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EN1570-2

Für die EN1570-2 gibt es insgesamt 7 relevante Standards.

In der internationalen Standardklassifizierung umfasst EN1570-2 die folgenden Kategorien: Hebezeuge.


German Institute for Standardization, EN1570-2

  • DIN EN 1570-2:2017 Sicherheitsanforderungen für Hubtische – Teil 2: Hubtische für mehr als zwei feste Haltestellen eines Gebäudes zum Heben von Gütern mit einer vertikalen Bewegungsgeschwindigkeit von nicht mehr als 0,15 m/s; Deutsche Fassung EN 1570-2:2016
  • DIN EN 1570-2:2017-03 Sicherheitsanforderungen für Hubtische – Teil 2: Hubtische für mehr als zwei feste Haltestellen eines Gebäudes zum Heben von Gütern mit einer vertikalen Bewegungsgeschwindigkeit von nicht mehr als 0,15 m/s; Deutsche Fassung EN 1570-2:2016

European Committee for Standardization (CEN), EN1570-2

  • EN 1570-2:2016 Sicherheitsanforderungen für Hubtische – Teil 2: Hubtische für mehr als zwei feste Haltestellen eines Gebäudes zum Heben von Gütern mit einer vertikalen Bewegungsgeschwindigkeit von nicht mehr als 0@15 m/s

British Standards Institution (BSI), EN1570-2

  • BS EN 1570-2:2016 Sicherheitsanforderungen an Hubtische. Hubtische, die mehr als zwei feste Haltestellen eines Gebäudes bedienen, zum Heben von Gütern mit einer vertikalen Bewegungsgeschwindigkeit von nicht mehr als 0,15 m/s

Association Francaise de Normalisation, EN1570-2

  • NF EN 1570-2:2016 Sicherheitsanforderungen an Hubtische – Teil 2: Hubtische, die mehr als zwei feste Haltestellen eines Gebäudes bedienen, das dem Transport von Gütern dient und deren Geschwindigkeit 0,15 m/s nicht überschreitet

AENOR, EN1570-2

  • UNE-EN 1570-2:2017 Sicherheitsanforderungen für Hubtische – Teil 2: Hubtische für mehr als zwei feste Haltestellen eines Gebäudes zum Heben von Gütern mit einer vertikalen Bewegungsgeschwindigkeit von nicht mehr als 0,15 m/s

未注明发布机构, EN1570-2

  • DIN EN 1570-2 E:2014-06 Sicherheitsanforderungen für Hubtische – Teil 2: Hubtische für mehr als zwei feste Haltestellen eines Gebäudes zum Heben von Gütern mit einer vertikalen Bewegungsgeschwindigkeit von nicht mehr als 0,15 m/s




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